Baue ich schlüsselfertig mit einem Fertighaushersteller oder Generalunternehmer oder erwerbe ich eine Immobilie vom Bauträger? Was ist eigentlich der Unterschied?
– Was sind die Folgen der Insolvenz unseres Bauträgers, Generalunternehmers oder Fertighausherstellers?
– Wie wichtig ist eigentlich die Abnahme?
– Welche Bedeutung haben DIN-Normen und was sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik?
– Was ist die die VOB/B, die MaBV, das BauFordSiG, die HOAI?
– Wie kann ich meine Mängelrechte aber auch meinen Werklohn absichern?
Nicht nur für Verbraucher ist kaum ein anderes Wirtschaftsgut so wertvoll wie ihr Wohnhaus, Grund- oder Sondereigentum. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist so komplex und weitreichend verzahnt und findet es seine Grundlagen mehr noch als in den gesetzlichen Bestimmungen in der Teils Jahrzehnte alten Rechtsprechung.
Als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht berate ich Unternehmer, Käufer und Bauherren im Kreis Bergstraße und darüber hinaus beim Abschluss von Verträgen und in Streitfällen mit ihren Vertragspartnern.
Insbesondere bei
stehen wir für die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung ihrer Ansprüche ein oder wehren unberechtigter Ansprüche ihnen gegenüber ab.