Verweis auf online abrufbare AGB ist unwirksam!
Eine Klausel, wonach für den Vertrag die unter einer Internetadresse abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
Eine Klausel, wonach für den Vertrag die unter einer Internetadresse abrufbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
Rechtsanwalt Markus Lutz wurde durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Frankfurt am Main zum Notar
RECHTSBERATUNG, WO SIE ZU HAUSE SIND – STARK IN DER REGION
Unsere Kanzlei ist fest in der Region verwurzelt. Wir beraten und vertreten Mandantinnen und Mandanten nicht nur in Bensheim und Heppenheim, sondern im gesamten Kreis Bergstraße sowie darüber hinaus.
Claudia Hoffmann
Rechtsanwaltsfachangestellte
Judith Lutz
Empfangssekretariat, Finanzen und Personalwesen
Christina Dobrat
Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Zertifizierte Verkehrsunfallsachbearbeiterin
Jana Amann
Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Zertifizierte Verkehrsunfallsachbearbeiterin
Melanie Grün
Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte